Start: 06.03.2020
Anmeldeschluss: 20.01.2020
Dauer: 540 Unterrichtsstunden
Zusatzinformationen Zeiten: 18 Monate berufsbegleitend an 32 Wochenenden, i.d.R. außerhalb der Ferien, fr 16-21 Uhr + sa 9-16 Uhr (14-tägiger Rhythmus); je eine Blockwoche pro Kalenderjahr: mo-fr 9-17 Uhr.
Angebotsnummer: GFGS MH-05
Beschreibung:Berufsbegleitende Aufstiegsqualifikation
Im Gesundheits- und Sozialwesen benötigen Sie fundiertes ökonomisches und rechtliches Fachwissen, wenn Sie eine Leitungsfunktion innehaben oder anstreben. Auch sollten Ihre kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten den vielfältigen und hohen Ansprüchen eines Berufes, der die Fürsorge für Menschen in den Mittelpunkt stellt, gerecht werden.
In diesem Lehrgang werden dafür intensive Kenntnisse des derzeitigen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive der Finanzierungssysteme sowie rechtliche Grundlagen vermittelt. Ihre Kommunikationsfähigkeiten werden besonders in den Bereichen Personalführung und -entwicklung und Marketing mit Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt und gefördert.
Neue Perspektiven entwickeln
Die berufsbegleitende Weiterbildung bereitet Sie in rund 18 Monaten umfassend auf die bundesweit anerkannte IHK-Prüfung zum/zur „Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ vor. Die Dozentinnen und Dozenten haben Leitungsfunktionen im Gesundheits- und Sozialwesen inne oder sind selbstständig tätig. Zum Team gehören auch mehrere Dozenten, die an IHKs prüfen.
Der Abschluss ermöglicht Ihnen einen Zugang zu den Hochschulen und ist im Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) ähnlich dem Bachelor in Niveau 6 eingestuft. Damit haben Sie viele zusätzliche Möglichkeiten, sich beruflich und persönlich weiter zu entwickeln. Sollten Sie eine Ausbildereignungsprüfung nach AEVO anstreben, ist mit dem IHK-Abschluss als „Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.
Lehrgangsinhalte
– Planung, Steuerung und Organisation betrieblicher Prozesse,
– Qualitätsmanagement,
– Schnittstellen- und Projektmanagement,
– Personalwirtschaft
– Marketing
Teilnahmevoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung (müssen spätestens bei der Anmeldung der jeweiligen Prüfung erfüllt sein). Zu Ihrer Sicherheit lassen wir Ihre individuellen Voraussetzungen bei der IHK vor Vertragsabschluss prüfen.
Zur schriftlichen Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis*
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*nachweist.
Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, werdie schriftliche Prüfung bestanden hat. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK.
* Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. WICHTIG: Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei!
Prüfungen
Externe schriftliche (März 2021) und anschließend mündliche Prüfung (Termin n.V.) bei der IHK Essen
Abschluss
Zertifikat der IHK zu Essen als „Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“.
Teilnahmegebühr: 18 Monatsraten á 189 € zzgl. 230 € (Unterrichtsmaterial) - Bildungsurlaub nach AWbG möglich. Finanzierung durch den Bildungsscheck NRW oder einkommensunabhängiges BAföG möglich. Sprechen Sie uns gerne an!