Wenn Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder einer Offenen Ganztagsschule ihre Welt erkunden und Grenzen austesten, kommt es immer wieder vor, dass sie sich beim Spielen verletzen oder etwas beschädigen. So kann es sein, dass Kinder beim Hantieren mit neuen Gegenständen oder beim Spielen an Sport- und Spielgeräten abrutschen, stürzen oder den Gegenstand unsachgemäß verwenden. In diesen Situationen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die zur Aufsicht verpflichtete Person nicht für eine so eingetretene Verletzung oder einen so verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Mithin steht die Frage einer Aufsichtspflichtverletzung im Raum. Das kurze Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Aufsichtspflichtverletzung.
Start: 15.10.2026
Anmeldeschluss: 06.10.2026
Dauer: 3 Unterrichtsstunden
Zusatzinformationen Zeiten: 18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Dozenten: Markus Schikorra
Ort: Online
Angebotsnummer: 21-2-1510 WEB
Beschreibung:
Teilnahmegebühr: 50,- €
Ansprechpartner für dieses Angebot: Anna Sadatsharifi, Ruzica Schulz
