Geprüfter Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Kosten ca. 3720-3900 ;-€ je nach Standort
+ Unterrichtsskripte IHK und IHK Prüfgebühren
- Ratenzahlung möglich
(18*217;-€)
- Förderung durch Aufstieg – BAföG
- Bildungsurlaub für Blockwochen
Fakten zum Lehrgang
- 18 Monate
- 520 Stunden
- Berufsbegleitend
- Lernform Blended
- 2x Blockwochen a 5 Tage
- Teilnahmebescheinigung KA + Urkunde + IHK Zertifikat
Weiterbilden zur Führungskraft:
Der Lehrgang „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)”
In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens werden betriebswirtschaftliche Themen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing und Organisation zunehmend wichtiger. Um die Zukunft dieser Einrichtungen zu sichern, sind fundierte ökonomische und rechtliche Kenntnisse unerlässlich – besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in (künftigen) Leitungsfunktionen.
Die praxisnahe Weiterbildung zur Geprüften Fachwirtin bzw. zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen basiert auf einem bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über den staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Ihr persönlicher Kontakt

Frau Sadatsharifi
Tel: 020150223-32
a.sadatsharifi@kolping-essen.de

Frau Schulz
02015022341
r.schulz@kolping-dv-essen.de
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ setzt eine der folgenden Qualifikationen voraus (alle Voraussetzungen müssen spätestens bei der Prüfungsanmeldung erfüllt sein):
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen
(kaufmännisch, verwaltend, medizinisch oder handwerklich – geregelt nach BBiG oder HwO)- mindestens 1 Jahr Berufspraxis*
- Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen
oder in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen- mindestens 1 Jahr Berufspraxis*
- Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
- mindestens 2 Jahre Berufspraxis*
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Beruf
- mindestens 2 Jahre Berufspraxis*
- Mindestens 5 Jahre Berufspraxis*
(auch ohne formalen Berufsabschluss)
*Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts haben. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können dabei angerechnet werden.
Abschluss & Vorteile
- Staatlich anerkannter IHK-Abschluss
- Hochschulzugangsberechtigung – ein anschließendes Studium ist möglich
- Befreiung von der schriftlichen AEVO-Prüfung bei angestrebter Ausbildereignungsprüfung
- Anerkennung als fachliche Voraussetzung für die Heimleiterqualifikation nach Heimpersonalverordnung (HeimPersV)*
*Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft die örtliche Heimaufsicht.