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Geprüfter Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Kosten ca. 3720-3900 ;-€ je nach Standort
+ Unterrichtsskripte IHK und IHK Prüfgebühren

  • Ratenzahlung möglich
    (18*217;-€)
  • Förderung durch Aufstieg – BAföG
  • Bildungsurlaub für Blockwochen

Fakten zum Lehrgang

  • 18 Monate
  • 520 Stunden
  • Berufsbegleitend
  • Lernform Blended
  • 2x Blockwochen a 5 Tage
  • Teilnahmebescheinigung KA + Urkunde + IHK Zertifikat

Weiterbilden zur Führungskraft:

Der Lehrgang „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)”

In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens werden betriebswirtschaftliche Themen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing und Organisation zunehmend wichtiger. Um die Zukunft dieser Einrichtungen zu sichern, sind fundierte ökonomische und rechtliche Kenntnisse unerlässlich – besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in (künftigen) Leitungsfunktionen.

Die praxisnahe Weiterbildung zur Geprüften Fachwirtin bzw. zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen basiert auf einem bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über den staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Ihr persönlicher Kontakt

Frau Sadatsharifi
Tel: 020150223-32
a.sadatsharifi@kolping-essen.de

Frau Schulz
02015022341
r.schulz@kolping-dv-essen.de

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ setzt eine der folgenden Qualifikationen voraus (alle Voraussetzungen müssen spätestens bei der Prüfungsanmeldung erfüllt sein):

  1. Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen
    (kaufmännisch, verwaltend, medizinisch oder handwerklich – geregelt nach BBiG oder HwO)

    • mindestens 1 Jahr Berufspraxis*
  2. Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen
    oder in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen

    • mindestens 1 Jahr Berufspraxis*
  3. Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
    • mindestens 2 Jahre Berufspraxis*
  4. Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Beruf
    • mindestens 2 Jahre Berufspraxis*
  5. Mindestens 5 Jahre Berufspraxis*
    (auch ohne formalen Berufsabschluss)

*Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts haben. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können dabei angerechnet werden.

Abschluss & Vorteile

  • Staatlich anerkannter IHK-Abschluss
  • Hochschulzugangsberechtigung – ein anschließendes Studium ist möglich
  • Befreiung von der schriftlichen AEVO-Prüfung bei angestrebter Ausbildereignungsprüfung
  • Anerkennung als fachliche Voraussetzung für die Heimleiterqualifikation nach Heimpersonalverordnung (HeimPersV)*

*Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft die örtliche Heimaufsicht.

 

Die nächsten Kurse

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

Gesundheits- und Sozialwesen, Reza
Start: 29.08.2025
Dauer: 520 Unterrichtsstunden
Dozierende:
Ort: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Essen GmbH
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